Hier finden Sie Informationen zum Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen sowie von der Regelklasse der Mittelschule in den M-Zug. Unter diesem Link gelangen Sie auf die Seite des Kultusministeriums. Dort erhalten Sie weitere Details.
Selbstverständlich berät Sie unsere Schule gerne!
Nach der Grundschule
Übertrittsverfahren im Schuljahr 2019/2020 „Corona – Schulschließung“
Das Kultusministerium hat neue Bestimmungen zum Übertritt in diesem Jahr veröffentlicht. Hier finden Sie die detaillierten Informationen zum Übertritt.
Von der Regelklasse in den M-Zug der Mittelschule
In die M7
- Bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- Ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche an der aufnehmenden Schule
In die M8
- Bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- Bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche an der aufnehmenden Schule
In die M9
- Bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- Bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche an der aufnehmenden Schul
In die M10
- Wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- Wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.
Quelle: http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html