Hier finden Sie Informationen zum Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen sowie von der Regelklasse der Mittelschule in den M-Zug. Unter diesem Link gelangen Sie auf die Seite des Kultusministeriums. Dort erhalten Sie weitere Details.

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Nach der Grundschule

Übertrittsverfahren im Schuljahr 2019/2020 „Corona – Schulschließung“

Das Kultusministerium hat neue Bestimmungen zum Übertritt in diesem Jahr veröffentlicht. Hier finden Sie die detaillierten Informationen zum Übertritt.

Von der Regelklasse in den M-Zug der Mittelschule

In die M7

  • Bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • Ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche an der aufnehmenden Schule

In die M8

  • Bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • Bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche an der aufnehmenden Schule

In die M9

  • Bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • Bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche an der aufnehmenden Schul

In die M10

  • Wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • Wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.

Quelle: http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html